Arbeitszeugnis

wann darf ich mir eins holen?

von Hans-Joachim Gabski

Ein Arbeitszeugnis ist ein vom Arbeitgeber ausgestellter, schriftlicher Nachweis über die Art und Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses. Zusammen mit der Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten erfolgt in den meisten Fällen auch eine Beurteilung hinsichtlich der Arbeitsleistung und dem Sozialverhalten des Zeugnisempfängers.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Die Art und der Umfang des Zeugnisses können aber variieren.

Einfach oder qualifiziert – welches Zeugnis ist wann sinnvoll?

Die Dauer der Beschäftigung, die ausgeübte Tätigkeit und die dafür erforderliche Qualifikation gibt einen ersten Hinweis. Ist ein Beschäftigungsverhältnis nur von kurzer Dauer (wenige Wochen oder Beendigung innerhalb der Probezeit) spricht vieles für ein einfaches Zeugnis. Hier trifft der Arbeitgeber keine Aussagen zur Arbeitsleistung oder dem Sozialverhalten und bestätigt somit lediglich die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Tätigkeiten.

Ist ein Arbeitsverhältnis von längerer Dauer gewesen, wird ein Arbeitgeber immer ein qualifiziertes Zeugnis, mit den bereits beschriebenen Inhalten, ausstellen.

Wann kann eine Arbeitsleistung objektiv beurteilt werden?

Ein Maschinenbediener, welcher in seinem Arbeitsprozess in der Produktion Teile fertigt, ist für einen Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsleistung und dem Sozialverhalten problemlos früher zu beurteilen, als eine kaufmännische Angestellte, mit einer komplexen, projektbezogenen Teamarbeit.

Somit ist eine klare Aussage, wann welches Zeugnis ausgestellt werden kann, also nicht eindeutig zu treffen.

Wertigkeit und Aussagekraft eines Zeugnisses

Das Arbeitszeugnis richtet sich meistens an einen Personalverantwortlichen oder Arbeitgeber, der daraus noch weitere Erkenntnisse zu seinem potentiellen Mitarbeitenden gewinnen möchte.

Dabei schwingt immer auch eine gewisse Skepsis hinsichtlich der Beurteilung und Aussagen mit. Je nach Dauer des dokumentierten Beschäftigungsverhältnisses steht die Frage im Raum, ob der Zeugnisaussteller die gemachten Aussagen so bereits vollumfänglich wahrnehmen und beurteilen konnte.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Beschäftigungszeit von unter sechs Monaten wirft dann vielleicht mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Die Praxis bei PS

Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden bei PS innerhalb der ersten sechs Monate der Beschäftigung einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Danach stellen wir ein qualifiziertes Zeugnis aus. Sinnvolle Ausnahmen, gerade in der Probezeit, bestätigen hier die Regel.

Nachtrag des Autors vom 06.10.2023

Vielen Dank für die Hinweise zu meinem Beitrag per E-Mail, die mich darauf aufmerksam gemacht haben, dass es auch Zwischenzeugnisse gibt, auf die ich überhaupt nicht eingegangen bin. Das hole ich hiermit gerne nach.

Auch bei einem Zwischenzeugnis gibt es die Unterscheidung zwischen der einfachen und der qualifizierten Form. Objektiv gesehen werden in diesem Fall aber die qualifizierten Zwischenzeugnisse die Mehrheit bilden, da es ich in den meisten Fällen ja um ein bestehendes Arbeitsverhältnis handelt, welches meistens schon etwas länger besteht.

Die Gründe für ein Zwischenzeugnis sind vielfältig und können von einer Veränderung in den Zuständigkeiten (Versetzung), einem Wechsel in der Position des direkten Vorgesetzten oder auch einem absehbaren, noch nicht terminierten Ende einer Beschäftigung (z.B. eine absehbare, betriebsbedingte Schließung eines Standortes) liegen.

Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich, da es noch viele weitere Gründe für ein Zwischenzeugnis geben kann.

Wichtig ist aber, dass das Zeugnis in der Gegenwartsform und nicht in der Vergangenheitsform formuliert ist und der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses benannt wird.

Diskutieren Sie mit

Wir freuen uns über Ihre Kommentare, Meinungen und Ihr Feedback an:

job-blog@psstrategie.de

Der Autor

Lesen Sie auch:

Inflationsausgleichsprämie 2024 in der Zeitarbeit

Mit der in den Tarifverträgen festgelegten Inflationsausgleichsprämie erhalten viele Beschäftigte in der Zeitarbeit eine Kompensation für die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Aller guten Dinge sind drei – Interview mit Geschäftsführer Lucas Sanwald

„…darum geht es, um die Kunden, um die Mitarbeiter – dass ich den besten Beitrag dafür leisten kann…“