Inflationsausgleichsprämie 2024 in der Zeitarbeit
von Hans-Joachim Gabski
Bereits seit vielen Jahren bilden die sogenannten Branchentarifzuschläge eine wichtige Basis für die Entlohnungsstruktur in der Zeitarbeit.
In insgesamt elf definierten Branchen erfüllen sie die, vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geforderte, stufenweise Heranführung der Stundenlöhne von Zeitarbeitnehmern (m/w/d) an die Entlohnung der Beschäftigten der jeweiligen Branchen.
Gewerkschaften vereinbaren Prämie
Durch die von der Bundesregierung geschaffene Möglichkeit zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (steuer- und sozialversicherungsfrei) haben die Gewerkschaften die Chance genutzt und die bisherigen Tarifverträge gekündigt.
In den Verhandlungen waren dann die Festlegung sowie die Auszahlungsmodalitäten für die Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten in der Zeitarbeit zentrale Forderungen.
Insgesamt sieben Branchen profitieren von der Inflationsausgleichsprämie (IAP)
Jeweils mit einem Betrag von 2.300 €uro wurde die IAP in den Branchen „Metall- und Elektroindustrie“, „Chemische Industrie“, „Papiererzeugende Industrie“, „Kautschukindustrie“, „Kali- und Steinsalzbergbau“ und „Kunststoffverarbeitende Industrie“ vereinbart.
In der Branche „Textil- und Bekleidung“ einigten sich die Tarifpartner auf eine IAP in Höhe von 1.150 €uro.
Auszahlungen erfolgen monatlich
Zunächst die vereinbarten Beträge: Im Januar 2024 sind 300,- € (Ausnahme: 150,- € bei „Textil- und Bekleidung“), in den Folgemonaten Februar bis November 2024 jeweils 200,- € („Textil- und Bekleidung“ 100,_ €) fällig.
Voraussetzung für die Zahlung ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Monaten in unserem Unternehmen (Personaldienstleister) und eine bereits mindestens einen Monat währende Einsatzzeit im Entleihbetrieb.
Option auf Deckelung
Genau wie bei der stufenweisen Erhöhung der Stundenentgelte kann der Kunde (Einsatzbetrieb) auch bei der IAP eine Deckelung der Beträge verlangen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die im Kundenbetrieb vereinbarte Zahlung an die Stammbeschäftigten unter dem Wert von 2.300 € bzw. 1.150 € liegt.
Da die Gesamtsumme der IAP auf 3.000,- € (bis 31.12.2024) beschränkt ist, kann auch eine geringere Auszahlungssumme entstehen, wenn der Zeitarbeitnehmer (m/w/d) bereits in einem vorherigen Einsatz einen Teil der maximalen Auszahlungssumme erhalten hat.
Fazit
Mit der in den Tarifverträgen festgelegten Inflationsausgleichsprämie erhalten viele Beschäftigte in der Zeitarbeit eine Kompensation für die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Gleichstellung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kundenbetrieben sorgt zudem für eine weitere Steigerung der Attraktivität für die Arbeitsplätze in der Zeitarbeit.
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