Wie lange können Mitarbeiter (w/m) im Rahmen der Zeitarbeit im Betrieb eingesetzt werden?
Kurzfristige Einsätze können von einem bis hin zu mehreren Tagen gehen und die Mittel- und langfristigen Aufträge sind dann lediglich im Rahmen der gesetzlichen und/oder tariflichen Höchstüberlassungsdauer beschränkt. Ohne eine im Vorfeld vereinbarte Laufzeit bitten wir aber um eine Abmeldefrist von mindestens fünf Tagen zum Wochenende.
Was hat es mit den Begriffen Höchstüberlassungsdauer, Branchenzuschlagstarife und „Equal Pay“ auf sich?
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1.4.2017, hat der Gesetzgeber die Regeln für die Zeitarbeit nochmals konkretisiert. Hierzu zählt eine maximale Einsatzdauer (Höchstüberlassungsdauer) und die Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer in der Entlohnung (Equal Pay). Da tarifliche Vereinbarungen von den gesetzlichen Grundlagen abweichen können, gibt es eine Reihe von Ausnahmen. So bilden die sogenannten Branchenzuschlagstarifverträge eine stufenweise Anpassung der Löhne während des gesamten Einsatzes ab und auch die Höchstüberlassungsdauer kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vom Gesetz abweichen.
Welchen Tarifvertrag wendet die PS Personalservice GmbH an?
Seit seinem ersten Inkrafttreten im Jahr 2004 wenden wir den IGZ-DGB-Tarifvertrag an. Transparente Entgeltstrukturen und nachvollziehbare Leistungen bilden seither die Basis, für die Zusammenarbeit zwischen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und uns.
Wie schnell kann ein Mitarbeiter (w/m) seinen Einsatz beginnen?
Grundsätzlich sind wir bestrebt, jeden Personalanfrage zu dem von Ihnen gewünschten Starttermin zu realisieren. Dazu können wir auf unseren umfangreichen Mitarbeiterstamm und unseren Bewerberpool zurückgreifen. Wenn Sie uns natürlich eine gewisse Vorlaufzeit einräumen können, erleichtert dies unseren Auftrag, termingerecht zu „liefern“.
Welche Stunden werden in Rechnung gestellt?
Nur die geleistete Arbeitszeit, inklusive etwaiger Zuschläge für, z.B., Nacht- oder Feiertagsarbeit, finden den Weg auf die Rechnung. „Unproduktive“ Stunden in Form von Urlaub oder Krankheit bleiben während des Einsatz selbstverständlich ohne Berechnung.
Was bedeutet der Begriff der „Mitwirkungspflicht“ für mich als Kunden?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass hinsichtlich der Entlohnung oder der Höchstüberlassungsdauer, auch der Entleiher (=Kunde) dem Verleiher (=Zeitarbeitsfirma) entsprechende Auskünfte zur Verfügung stellen muss. Hierzu erhalten Sie von uns bereits im Vorfeld der Überlassung oder auch während des Einsatzes, rechtzeitig alle notwendigen Informationen.
Auf welche rechtlichen Aspekte ist zu achten?
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung übernehmen Sie als Kunde alle Rechte und Pflichten eines Fachvorgesetzten. Das heißt, die Ausbringung und Güte der Arbeit unterliegt Ihrer Verantwortung.
Wir garantieren die pünktliche sowie sachlich und rechnerische richtige Lohn-/Gehaltabrechnung für die Mitarbeiter (w/m). Das wir dabei auch die fälligen Sozial- und Steuerabgaben pünktlich entrichten, weisen wir Ihnen gerne mit den entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkassen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft) nach.