Der Maximaleinsatz von Zeitarbeit im Betrieb

Der Einsatz von Mitarbeitern (w/m/d) kann von kurzfristig einem Tag bis hin zu mehreren Tagen gehen. Zeitlich begrenzt sind die mittel- und langfristigen Aufträge im Rahmen der gesetzlichen und/oder tariflichen Höchstüberlassungsdauer. Ist im Vorfeld der Beschäftigung eine Laufzeitdauer nicht vereinbart, gehen wir von einer Abmeldefrist von mindestens fünf Tagen zum Wochenende aus.

Die Höchstüberlassungsdauer, Branchenzuschlagstarife und Equal Pay

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 1.4.2017, hat der Gesetzgeber die Regeln für die Zeitarbeit weiter konkretisiert. Hierzu zählen die maximale Einsatzdauer, sogenannte Höchstüberlassungsdauer und die Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer in der Entlohnungspraxis, Equal Pay genannt. Da tarifliche Vereinbarungen von den gesetzlichen Grundlagen abweichen, diese übertreffen können, gibt es einzelne Ausnahmen. Die sogenannten Branchenzuschlagstarifverträge bilden beispielsweise eine stufenweise Anpassung der Löhne während des gesamten Einsatzes ab und auch die Höchstüberlassungsdauer kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vom Gesetz abweichen.

Welchen Tarifvertrag wir anwenden

Seit seinem ersten Inkrafttreten im Jahr 2004 wenden wir den (GVP) IGZ-DGB-Tarifvertrag an. Transparente Entgeltstrukturen und nachvollziehbare Leistungen bilden seither die Basis für die Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Welche Vorlaufzeit wir benötigen

Wir sind bestrebt jede Personalanfrage zu dem von Ihnen gewünschten Starttermin zu realisieren und können auf einen umfangreichen Mitarbeiterstamm und Bewerberpool zurückgreifen.

Stunden die in Rechnung gestellt werden

Berechnet wird die geleistete Arbeitszeit, inklusive etwaiger Zuschläge für z.B. Nacht- oder Feiertagsarbeit. Urlaubs- oder Krankheitsstunden der Mitarbeitenden sind für den Auftraggeber kostenfrei.

Was die „Mitwirkungspflicht“ für Kunden bedeutet

Hinsichtlich der Entlohnung oder der Höchstüberlassungsdauer sieht der Gesetzgeber vor, dass auch der Entleiher (d.h. Kunde) dem Verleiher (d.h. Zeitarbeitsfirma) entsprechende Auskünfte zur Verfügung stellen muss. Bereits im Vorfeld der Überlassung oder auch während des Einsatzes, erhalten Sie dazu von uns rechtzeitig alle Informationen.

Die rechtlichen Aspekte

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung übernehmen Sie als Kunde alle Rechte und Pflichten eines Fachvorgesetzten – die Ausbringung und Güte der Arbeit unterliegt Ihrer Verantwortung.

Wir garantieren die pünktliche, sachlich und rechnerisch richtige Lohn-/Gehaltsabrechnung für die Mitarbeitenden. Die Entrichtung der fälligen Sozial- und Steuerabgaben, weisen wir umgehend nach mit den entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkassen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft).

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